Michael's blog
Angesichts des bevorstehenden Winters macht das
Ordnungs- und Standesamt der Stadt Esslingen am Neckar nochmals auf die
wesentlichsten Regelungen bezüglich des Winterdienstes aufmerksam:
Verpflichtete Personen:
Straßenanlieger im Sinne dieser Satzung sind die
Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer Straße liegen
oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben. Besitzer sind
insbesondere Mieter und Pächter von Grundstücken.
Als Straßenanlieger gelten auch die Eigentümer oder
Besitzer solcher Grundstücke, die von der Straße durch eine im Eigentum
der Stadt stehende, unbebaute Fläche, zum Beispiel Grünstreifen
getrennt sind. Hierbei darf der Abstand zwischen Grundstücksgrenze und
Straße nicht mehr als zehn Meter betragen. Sind mehrere Straßenanlieger
für dieselbe Fläche verpflichtet, müssen sie selbst die Erledigung der
Räum- und Streupflichten organisieren.
Anwendungsbereich:
Die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht für Gehflächen ist innerhalb der geschlossenen Ortslage den Straßenanliegern übertragen.
Gehflächen im Sinne dieser Satzung sind:
Gehwege entlang von Fahrbahnen.
Entsprechende Flächen von mindestens 1,00 m Breite am Rand der Fahrbahn, falls auf keiner Straßenseite ein Gehweg vorhanden ist
In verkehrsberuhigten Bereichen entsprechende Flächen von mindestens 1,00 m Breite am Rand der Fahrbahn
Mindestens 2,50 m breite Flächen in Fußgängerzonen am Rand der Verkehrsflächen
Gemeinsame Rad- und Gehwege
Fußwege und Staffeln.
Umfang der Reinigungspflicht:
Die Reinigungspflicht umfasst vor allem die Beseitigung
von Abfällen jeglicher Art, Schmutz, z.B. Tauben- und Hundekot, Unrat,
Unkraut und Laub. Die Häufigkeit der Reinigung richtet sich nach dem
Grad der Verschmutzung und den Bedürfnissen des Verkehrs. Die bisher
festgelegte Kehrwoche entfällt somit. Die zu reinigende Fläche darf
nicht beschädigt werden. Der Kehrricht ist zu beseitigen und darf weder
dem Nachbarn zugeführt werden noch auf Grünflächen, in Straßenrinnen
oder in sonstige Entwässerungsanlagen verbracht werden.
Umfang des Winterdienstes:
Gehflächen für den Fußgängerverkehr, die von Schnee oder
Eis bedeckt sind, müssen mindestens auf eine Breite von 1,00 m entweder
durch Schneeräumen oder durch Bestreuen der schnee- und eisglatten
Flächen verkehrssicher gemacht werden. Bei gemeinsamen Rad- und
Gehwegen beträgt die Mindestbreite 2,50 m. Es muss ein gefahrloser
Fußgängerverkehr, bei gemeinsamen Fuß- und Radwegen auch ein
gefahrloser Radverkehr gewährleistet sein. Fußwege und Staffeln, bei
denen ein Handlauf vorhanden ist, müssen auf dieser Seite auf
mindestens 1,00 m Breite geräumt bzw. gestreut werden.
An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für
Schulbusse müssen die Gehflächen bis zur Bordsteinkante bei Glätte so
bestreut und von Schnee frei gehalten werden, dass ein gefahrloses Ein-
und Aussteigen durch eine der Türen der Verkehrsmittel und ein Zu- bzw.
Abgang zur Wartehalle, falls vorhanden, gewährleistet ist. Die
geräumten oder bestreuten Flächen müssen so aufeinander abgestimmt
sein, dass eine durchgehende Benutzbarkeit der Gehflächen gewährleistet
ist. Für jedes Hausgrundstück und bei jedem Fußgängerüberweg ist ein
Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1,00 m Breite zu räumen.
Geräumter Schnee und Eis ist auf dem restlichen Teil der
Gehfläche, soweit der Platz dafür nicht ausreicht, am Rand der Fahrbahn
so anzuhäufen, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr nicht mehr als nach
den Umständen unvermeidbar behindert wird. Dabei sind Straßenrinnen und
Straßeneinläufe freizuhalten. Auch darf geräumter Schnee oder
auftauendes Eis nicht dem Nachbarn zugeführt werden. Zum Bestreuen von
Schnee- und Eisglätte ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder
Asche zu verwenden. Die Verwendung von umweltschädlichen Stoffen,
insbesondere von Salz ist grundsätzlich ausgeschlossen. Streusalz
schädigt sowohl Bäume und Sträucher wie auch Autos, Mauern und Wege.
Deshalb dürfen diese Stoffe nur bei Staffeln verwendet
werden, wenn ohne diese Mittel die Glatteisgefahr nur mit
unverhältnismäßig hohem Aufwand beseitigt werden kann. Außerdem ist die
Verwendung von Salz oder anderen umweltschädlichen Stoffen
ausnahmsweise bei Eisregen zulässig. Der Einsatz dieser Mittel ist
dabei so gering wie möglich zu halten.Nach Eintreten von Tauwetter ist
das verbleibende Streugut zusammenzukehren und zu entfernen.
Zeiten für den Winterdienst:
Die Gehflächen müssen in der Stadt Esslingen am Neckar
von Montag bis Samstag ab 07:00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen
Feiertagen ab 09:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem
Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- und Eisglätte auftritt, ist
unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen.
Diese Pflicht endet an allen Tagen nunmehr um 20:30 Uhr.
Verletzung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht:
Wer seiner Reinigungs-, Räum- und Streupflicht nicht
nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt
werden. Zudem kann die Verletzung der Pflichten eine
Schadensersatzforderung von Geschädigten nach sich ziehen, was sich
finanziell als sehr folgenreich erweisen kann.
Für Rückfragen steht das Ordnungs- und Standesamt unter der Telefonnummer 0711/3512-2822 zur Verfügung.
Das Land Baden-Württemberg hat der von der Stadt Esslingen am Neckar geplanten Neuorganisation der Esslinger Hauptschullandschaft im Zuge der Schulentwicklungsplanung jetzt formell zugestimmt. In einer Antwort auf einen Brief von Oberbürgermeister Dr. Jürgen Zieger teilte Kultusminister Helmut Rau MdL der Stadtverwaltung die Zustimmung des Kultusministeriums gemäß § 30 Schulgesetz zu den geplanten schulorganisatorischen Veränderungen mit. Mit der Zustimmung hat das Land die zukünftig fünf Hauptschulstandorte als zweizügige Hauptschulen anerkannt.
Der gemeinderätliche Schulausschuß hatte in seiner Sitzung am 15. Juli dem Gemeinderat einmütig die Beschlußfassung über das auf vier Jahre hinweg angelegte Konzept zur Schulentwicklung empfohlen, über das der Gemeinderat am 27. Juli entscheiden wird. Sollte der Gemeinderat am Montag wie empfohlen entscheiden, kann die Stadt Esslingen die entsprechenden Anträge zur Förderung von Bauarbeiten im Rahmen der " Investitionsoffensive Ganztagesschule" des Landes beim Regierungspräsidium Stuttgart stellen.
Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise beschert der Stadt Esslingen am Neckar weitere massive Einnahmeausfälle. Musste die Stadt Esslingen bei der Verabschiedung ihres ersten Nachtragshaushaltes für 2009 im März die ursprünglichen Erwartungen bei der Gewerbesteuer für das laufende Jahr bereits von 60 auf 30 Mio € reduzieren, so kann sie nach derzeitigen Erkenntnissen der Finanzverwaltung inzwischen nur noch mit rund 17 Mio € für das laufende Gesamtjahr rechnen. Gleichzeitig sinken die Einnahmen aus der Einkommensteuer von 43,1 Mio € auf 39,5 Mio €. Hinzu kommen Wenigereinnahmen bei den Zinsen in Höhe von 1,3 Mio €.
Zusammen führt dies im laufenden Haushaltsjahr 2009 nach Aussagen der städtischen Finanzverwaltung zu einer neuen Deckungslücke von 18,2 Mio €. Durch Sperrungen im sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand und bei den Personalaufwendungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 1,84 Mio € sowie Sperrungen im Vermögenshaushalt in Höhe von 5,85 Mio € konnte die Verwaltung in den vergangen Wochen rund 7,7 Mio € decken. Dennoch weist der Haushalt 2009 aufgrund der unterschiedlichen Verschlechterungen derzeit eine erhebliche Deckungslücke von rund 15,8 Mio € auf.
Über die verschlechterte Entwicklung der Steuereinnahmen informierte die Esslinger Verwaltungsspitze am vergangenen Montag, 22. Juni, den Verwaltungsausschuss des Gemeinderates. Oberbürgermeister Dr. Jürgen Zieger machte dabei deutlich, dass Esslingen am Neckar wie kaum eine andere Stadt in der Region Stuttgart aufgrund ihrer besonderen Wirtschaftsstruktur so massiv von der Wirtschaft- und Finanzkrise getroffen würde. Ein großer Teil der Gewerbesteuerzahler in Esslingen besteht aus Unternehmen im Fahrzeugbau und deren Zulieferern, Maschinenbau sowie exportorientierten Branchen. Da diese Branchen besonders stark von der momentanen Krise betroffen seien, müsse die Stadt leider einen überproportionalen Rückgang der Gewerbesteuer hinnehmen. Finanzbürgermeister Bertram Schiebel kündigte an, dass die Stadtverwaltung voraussichtlich im Herbst einen 2. Nachtrag zur Haushaltssatzung und zum Haushalt 2009 einbringen müsse. Zugleich müssten vom Gemeinderat alle Wege einer möglichen Haushaltskonsolidierung vorbehaltlos geprüft werden.
Bei dem im März beschlossenen Haushalt sowie dem dreijährigen Esslinger Konjunkturpaket hatte der Gemeinderat für die Jahre 2009 bis 2011 die Aufnahme zusätzlicher Schulden in Höhe von 27, 8 Mio € beschlossen, um damit Investitionen vor allem in die Bereiche Bildung und Betreuung, Wirtschaft und Arbeitsplätze sowie Klima- und Umweltschutz anzuschieben bzw. finanziell abzusichern. Welche konkreten Schritte zur Haushaltskonsolidierung gegangen werden sollen, müssen jetzt die Beratungen der nächsten Monate im Gemeinderat zeigen. „Ich werbe bei allen Fraktionen darum, diese außerordentliche Herausforderung an Gemeinderat und Verwaltung in den nächsten Monaten in einem vertrauensvollen, sachlich-konstruktiven und offenen Dialog zu meistern", betonte OB Zieger.
Die Arbeiten an der Verlängerung der Bahnhofunterführung sind weit fortgeschritten. Bodenplatte, Wände und Stützen sind betoniert. Diese Woche wurden die Deckenplatte sowie der neue Aufzugsschacht fertig gestellt. Am Montag, den 29.06.2009 wird der Aufzug am Bahnhof außer Betrieb genommen. Der Aufzughersteller (Firma Lödige) wird ihn von Montag an ausbauen und zwischenlagern.
Personen, denen es nicht möglich ist, den Treppenaufgang zu benutzen (z.B. mit Kinderwagen, Rollatoren usw.), können am Bahnhof Mettingen aussteigen, den Aufzug nutzen und mit der Buslinie 101 von Mettingen zum Bahnhof Esslingen fahren. Die Fahrtzeit von Mettingen zum Bahnhof Esslingen beträgt 7 Minuten. Für den durchgehend barrierefreien Ein- und Ausstieg kann auch der Bahnhof Plochingen benutzt werden.
Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, die die Umleitungsstrecken nicht nutzen können, können ihre Reise spätestens einen Tag vorher bei der DB Mobilitätszentrale unter der Telefonnummer 0180 5 512 512 (14 Ct./Min. aus dem Festnetz) anmelden. Hier wird ihnen dann eine alternative Verbindung angeboten.
Diese Informationen sind auch auf den Plakaten der Bahn in der Bahnsteigunterführung und am Bahnhof zu finden.
Vorschau auf den weiteren Bauablauf:
o Ausbau des Aufzugs in KW 27
o Abbruch des Aufzugsschachtes, Bau des letzten Teils der Bodenplatte,
Wände und Decke
o Einbau des Aufzugs in den neu erstellten Aufzugsschacht
o Innenausbau (Bodenbelag)
o Inbetriebnahme des Aufzugs an neuer Stelle und Freigabe des neuen
Treppenausgangs: ca. Anfang/Mitte September
o Anschließend Rückbau der Behelfstreppe und Schließen des Durchgangs
zur Behelfstreppe
o Innenausbau
o Verfüllen der Baugrube, Rückbau des Verbaus
Bei der Einführung der Getrennten Abwassergebühr arbeiten die Haus- und Wohnungseigentümer sowie die Betriebe fleißig mit. Der Rücklauf der ausgefüllten Erlassungsbögen ist sehr gut. Die Einrichtung der Hotline und die Möglichkeit einer persönlichen Beratung im Bürgerservice des Technischen Rathauses stoßen bei den Bürgern auf große Resonanz und wird als sehr posititv bewertet.
In der Hotline konnten in der ersten Woche 699 Anrufern Auskunft erteilt werden. Im Bürgerservice erhalten täglich mehr als 100 Bürger Auskunft. Die am häufigsten gestellte Frage betrifft die Zuordnung der befestigten Flächen und deren Anschluss an die Kanalisation.
Trotz der notwendigen Mitarbeit der Grundstückseigentümer wird die Einführung der Getrennten Abwassergebühr von der überwiegenden Mehrheit der Ratsuchenden als sehr posititv gewertet.
Die Zwischenergebnisse der Regionalwahl Esslingen 2009
Aus Anlass des Amoklaufs von Winnenden und Wendlingen hat Ostfilderns Oberbürgermeister Christof Bolay alle Waffenkartenbesitzer in der Stadt angeschrieben. Mehr als 50 Waffen sind daraufhin bereits abgegeben worden.
Die Diskussion über Maßnahmen zur Verhinderung solcher Vorfälle müsse "ohne falsche Hektik besonnen und sachgerecht geführt werden", heißt es im Schreiben des Oberbürgermeisters. "Derartig extreme Überschreitungen unserer Gemeinschaftsregeln werden sich auch mit den besten Gesetzen nicht sicher verhindern lassen. Jeder einzelne ist jedoch aufgefordert, alles in seinem Verantwortungsbereich mögliche zu tun, dass es nicht zu solchen Amokläufen kommt. Das beginnt bei der Familienförderung und einer gemeinschaftlichen Erziehung in allen Bildungseinrichtungen und endet beim gewissenhaften Umgang mit Waffen."
Der OB bittet die Waffenbesitzer zu prüfen, ob sie ihre Waffe wirklich noch benötigen: "Vielleicht haben sich ihre Lebensumstände so verändert, dass Sie jetzt darauf verzichten können", gab er zu bedenken. Rund 50 Waffen wurden danach auf der Waffenbehörde im Stadthaus (Bürgerservice, erster Stock, Zimmer 1.19) abgegeben.
Alle, die weiterhin Waffenbesitzer bleiben wollen, bat Bolay zu prüfen und sicherzustellen, dass die eindeutigen gesetzlichen Regelungen im Umgang und insbesondere beim Zugang zu den Waffen eingehalten werden und kein Missbrauch möglich ist.
In den vergangenen Monaten wurden in Hochdorf sowohl mittels stationärer als auch mobiler Radargeräte Messungen vorgenommen.
Nachfolgend die einzelnen Auswertungen.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen insbesondere in den 30-kmh-Zonen, einzuhalten.
Das Evang. Jugendwerk baut neben dem Aktivspielplatz eine BMX-Strecke. Damit soll ein Angebot für Kinder und Jugendliche geschaffen werden.
Die Strecke wird frei zugänglich sein und nur wenigen Einschränkungen unterliegen. Vom 2. Juni bis 6. Juni sind Helfer ab 10.00 Uhr auf den Festplatz willkommen. Es wird empfohlen, eigenes Werkzeug mit zu bringen
Am 22. April wurde der Museumsradweg offiziell in Waldenbuch eingeweiht. Nun ist auch die neue Radwanderkarte zum Museumsradweg erhältlich.
Von Weil der Stadt bis Nürtingen führt die familienfreundliche Route, vorbei an attraktiven Museen und Sehenswürdigkeiten. Für die kleine Rast enthält die Karte außerdem einige Einkehrtipps.
Erhältlich ist die Karte für 4,95 € unter anderem:
- auf dem Rathaus, Waldenbucher Str. 30, in Zimmer 1
- Im Hallenbad in Neuenhaus
- Stadtbücherei Aichtal ab dem 8. Juni 2009
Jeweils zu den üblichen Öffnungszeiten
